Bau- und Bodenrecht

künftig: Öffentliches Baurecht

Betreuung:
Prof. Dr. Jörg Menzel

Vorlesung im Fach Bau- und Bodenrecht (PG 1), 2 SWS

Die Vorlesung befasst sich mit dem öffentlichen Baurecht. Neben einer Einführung zur Raumordnung und Landesplanung steht vor allem das allgemeine Städtebau-recht in der Bundesrepublik im Vordergrund. Dabei geht es u.a. um die Bauleitpla-nung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) und deren Sicherung sowie um die sonstige bauliche Nutzung von Grundstücken. Der Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und den Wünschen und Rechten des Einzelnen beim Thema Bauen wird hier rechtlich geregelt. Bezüge zum Denkmalschutzrecht und zu anderen Rechtsbereichen, die für das Baurecht eine Rolle spielen -z.B. Umweltrecht- werden in der Vorlesung angesprochen.
Den zweiten Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Regelungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Dort werden u.a. die Baugenehmigungsverfahren vorgestellt und besprochen, aber auch die inhaltlichen Regelungen wie etwa Abstandsflächenvorschriften. Das Thema „Gefahrenabwehr“ im Baurecht spielt hier eine zentrale Rolle.

Für die Vorlesung sind folgende Gesetzestext ab der ersten Stunde notwendig: Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung sowie Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Infos:
Zeit: Montags, 17:30-19:00 h
Ort: Geb 20:40, Eiermann-Hörsaal

Downloads:

Ablauf (PDF)
Zusammenfassungen (ZIP)
Landesbauordnung für Baden Württemberg(Stand November 2009) (PDF)